Artikel mit Tag datenschutz
Montag, 7. Juli 2008
Am 3. Juli hat der bayerische Landtag die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes erwartungsgemäß beschlossen, die zum 1. August in Kraft treten wird. Damit ist es dem Verfassungsschutz nun erlaubt, den sog. "Bayern-Trojaner" einzusetzen und Mobilfunkbänder mittels IMSI-Catchern abzuhören. Ebenso wurde die präventive Rasterfahndung und die Kennzeichenerkennung bei Autos erlaubt. Der bayerische Datenschutzbeauftragte warnte bereits am 6. Mai davor, dass diese Entwürfe datenschutzrechtlicher Prüfung nicht standhalten. Gerade die Kennzeichenerkennung alleine wurde schon nach Angaben von Innenminister Herrmann geändert, nachdem erst vor kurzem eines der Bundesländer, die das bereits "präventiv" praktizierten, damit vor dem Bundesverfassungsgericht am 11. März 2008 gescheitert sind. Im Falle der Onlinedurchsuchung wurde neben dem Verfassungsschutz auch die Polizei zur Durchführung ermächtigt. Im Gegensatz zur geplanten Variante und dem Modus Operandi des Bundes ist aber die bayerische Polizei zudem dazu ermächtigt worden, zwecks Installation dieser Software in die Wohnung des Verdächtigen einzubrechen, um so die Software auf dem Rechner zu installieren. Weiterhin ist es aber diesem Trojaner im Gegensatz zur Bundesvariante nicht nur erlaubt, Daten in Empfang zu nehmen, er darf auch vielmehr noch Daten auf dem Recher des Betroffenen Abändern oder gar Löschen. Damit wird diese Software als Mittel polizeilicher Untersuchungen im Sinne der Erbringung gerichtsfester Beweise vollkommen wertlos, denn der Betroffene kann ja nun behaupten, die ihn kompromittierenden Daten seien erst durch den Trojaner auf den Rechner gekommen. Ausserdem wird im Gesetzentwurf so getan, als wüssten die potentiellen Opfer nicht, wie man Backups vornimmt. Aber es geht noch weiter: die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes erlaubt nicht nur den Zugriff auf die Daten direkt vor Ort, sondern §34d PolAufG Bay (Link zum Entwurf) erlaubt sogar den Zugriff auf die Daten beim Zulieferer der Daten, sprich beim Provider. Technisch könnte das z.B. durch einen staatlichen Man-in-the-middle-Angriff gelöst werden oder durch entsprechende Nutzung von "Lawful Interception"-Schnittstellen. Ein Wunder, dass dagegen die Providerlobby nicht Sturm gelaufen ist. Aber nun ist es erst einmal beschlossen worden, ab 1. August geltendes Recht und die nächste Klage vor einem Verfassungsgericht damit vorprogrammiert. Ausserdem wird mittels dieses Gesetzes, das der Polizei Geheimdienstarbeit ermöglicht, das Vertrauen in diese wichtige Institution des Staates schwer beschädigt.
Samstag, 14. Juni 2008
Mensch muß es nur zusammentragen um sich einen Überblick zu verschaffen. Lidl, Telekom, viele andere Discounter und quer durch alle Branchen - fast täglich gibt es "Neuigkeiten" über weitere Bespitzelungen. Und nur zufällig kommen sie heraus. Nun versuchen auch noch Arbeitgeberverbände die von ihnen in starkem Maße abhängigen Auszubildenden "freiwillig" auszuhorchen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,559708,00.html Nicht etwa über ihre Einstellung zur Ausbildung oder über Fachkenntnisse, nein - das Privatleben, die persönlichen Präferenzen, monitäre Verhältnisse und andere sehr private Dinge. Fehlen eigentlich nur noch Fragen zu den sexuellen Vorlieben. Die Befürchtungen gegenüber Datensammlungen und deren Mißbrauch bei der letzten großen Volkszählung 1987 werden weit übertroffen. Vor allem, weil sich die Zusammenführung von Daten erst in den letzten Jahren zu einem Monster entwickelt hat, von dem mensch vor über 20 Jahren noch keine Ahnung hatte. Welche Bedrohungen stehen noch aus? Patientendaten - alles über unsere Gesundheit. Gendaten - intimer geht's nimmer. Bewegungsprofile durch Internetverbindungen, Zahlungsverkehr, Autofahren, Flugreisen und Mobilfunk - eigentlich "sich bewegen" überhaupt führt heute dazu, dass die Datenbanken gefüllt werden. Und natürlich die Auswertung, die Interpretation meiner Daten durch fremde Menschen mit fremden Ambitionen. Es ist eigentlich alles schon da. Und wir wissen nicht, was da im Dunklen noch alles zusammengetragen wird. Mensch verhält sich anders, umschauen hilft nicht - die Datensammlungen werden vom Betroffenen nicht bemerkt, sind nicht revidierbar - selbst die Konsequenzen sind nicht greifbar, wenn ein Vertrag abgelehnt wird für Versicherungen, Banken oder anderes. Ob zu Recht (was immer auch damit gemeint ist) oder Unrecht. Ist schon komisch in einer Demokratie, wenn "das Volk" sich selbst vollständig bespitzeln läßt und über die böse Stasi vor der Eingemeindung der neuen Bundesländer nur müde lächelt. Wir haben diese Methoden in der Zwischenzeit umfassend "verbessert". Unsere Interessen an einem freien unbeschwerten Leben müssen wir "zusammen tragen" - nach Berlin, nach Brüssel - und mit Nachdruck um unsere Grundrechte kämpfen.
Donnerstag, 29. Mai 2008
Es reicht nun endgültig und auf nicht absehbare Dauer. Allen kritischen Argumenten zum Trotz hat die Regierung die Befürchtungen beim Mißbrauch sensibler Daten noch übertroffe. Zeitlich und an Intensität. Und da gibt es keine Ausreden, wer wann wie wo was getan / gewußt / verschwiegen hat. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist immer noch unter staatlicher Kontrolle, wenn auch vermeintlich selbständig. Der Spitzelskandal zeigt überdeutlich, dass sensible Datensammlungen nicht zu schützen sind. Nicht mit dem Strafgesetzbuch und schon garnicht durch die verantwortlichen PolitikerInnen. Das Journalisten von dieser Schnüffelaktion betroffen sind, ist zwar bemerkenswert, weil ja "eigentlich" diese Berufsgruppe besonders geschützt sein sollte. Aber wenn es die schon erwischt - in dem Umfang und über diesen langen Zeitraum - wie geht es dann erst der Normalbürgerin Liselotte Müller? Sie wird es nicht merken. Und wenn sie es merkt, wird sie sich nicht wehren können. Es gibt bewußt keine scharfen Mittel für das Volk, sich gegen Datenmißbrauch - von staatlicher und privater Seite - zu wehren. Es wird Zeit eine konsequente Widerstandshaltung einzunehmen. Es geht nicht mehr bloß um politische Feinheiten, sondern es geht um die Freiheit jedes Einzelnen - heute und für die nächsten Jahrzehnte. Die Regierenden haben mehr als deutlich gezeigt, dass sie weder willens noch fähig sind, "ihr" Volk zu schützen. Um so dringlicher ist es, die Unwissenden zu sensibilisieren und die Wissenden zu unterstützen, diese freiheitsberaubenden Datensammler zu stoppen.
"Wehrt Euch ... es ist an der Zeit. " vollständig lesen
Dienstag, 8. April 2008
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits vor einigen Wochen der Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen gesetzt hat, liegt die zugehörige europäische Richtlinie nun beim Europäischen Gerichtshof. Eine breite Allianz von Bürgerrechtsorganisationen aus vielen europäischen Staaten zieht vor Gericht. Doch wird der EuGH ein ähnlich starkes Zeichen für die Bürgerrechte setzen wie das Bundesverfassungsgericht? Eine zumindest ähnlich deutliche Einschränkung auf europäischer Ebene wäre freilich wünschenswert. Nur ob die EU-Richter diese Ansichten teilen kann noch niemand sagen...
Donnerstag, 28. Februar 2008
Zwei große Fragen stehen nach dem Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung noch im Raum: Wie kann der Staat es tatsächlich schaffen, den Computer eines Verdächtigen zu infiltrieren und wie kann sichergestellt werden, dass die Daten, die durch diese „Online-Durchsuchung“ gewonnen werden, nicht von entsprechend interessierter Seite manipuliert werden?
"Schäubles Hausaufgaben" vollständig lesen
Mittwoch, 27. Februar 2008
Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht den Begehrlichkeiten von Politikern klare Grenzen gesetzt. Das in Nordrhein-Westfalen verabschiedete Gesetz zur Online-Durchsuchung wurde als mit dem Grundgesetz unvereinbar zurückgewiesen. Und auch prinzipiell stellt das Verfassungsgericht strenge Auflagen für Durchsuchungsmaßnahmen auf: Nur bei einer konkreten Gefahr für "überragend wichtige Rechtsgüter" (z.B. Menschenleben oder den Bestand des Staates) dürfen diese Maßnahmen eingesetzt werden. (vgl. Golem und Spiegel). Doch ist das bereits ein "Computer-Grundrecht", wie die Süddeutsche Zeitung titelt? Das Verfassungsgericht teilt jedenfalls die Bedenken vieler Gegner (vgl. jurabilis-Blog), die sowohl die Verhältnismäßigkeit bezweifeln als auch die Gefahr von großen Schäden durch die Infiltrierung von Computersystemen sehen. Das "Computer-Grundrecht" bringt das Urteil vielleicht noch nicht. Aber wir brauchen ein solches - vielleicht auf dieser Basis - dringend und müssen der Allgegenwärtigkeit von vernetzten Computersystemen im Alltag so gerecht werden.
Montag, 25. Februar 2008
Xing, Studi- und SchülerVZ, Lokalisten, MySpace, Facebook und wie sie alle heißen mögen - das Netz ist voll von Web-2.0-Angeboten, die Möglichkeiten zum "Networking" bieten. Insbesondere junge Menschen nutzen in großer Zahl diese Dienste um mit Ihren Freunden zu kommunizieren. In manchen Bereichen macht sich jedoch bereits Ernüchterung breit: Die Nutzer beklagen die Vielzahl von Zugängen zu unterschiedlichen Plattformen, die sie überblicken müssen und auch die zusätzlichen Angebote, die die Anbieter der Plattformen für ihre Nutzer einrichten, finden kaum Beachtung. Eine Studie des Spiegel hat außerdem herausgefunden: Die Online-Nutzer verwenden primär die - meist untereinander nicht kompatiblen - Nachrichtendienste der Plattformen, großer Beliebtheit erfreuen sich außerdem Erinnerungsfunktionen an Geburtstage. Zusätzliche Online-Bekanntschaften schließen die wenigsten, die Freundeslisten bestehen zum überwiegenden Teil aus Kontakten, die außerhalb des Internets geschlossen werden. Die Begeisterung für die Online-Plattformen ebbt momentan ab, nicht zuletzt wegen der Debatte um mangelhaften Datenschutz bei verschiedenen Anbietern. Ob sich dies durch neue Angebote wieder ändern wird, ist unklar. Zu erwarten ist aber, dass sich die Nutzer zukünftig auf wenige Plattformen konzentrieren und viele kleine Anbieter wieder verschwinden werden.
Donnerstag, 14. Februar 2008
Ein Gerichtsurteil, das es in sich hat - dem Bundesjustizministerium wurde verboten, die IP-Adressen der Nutzer seiner Homepage, zusammen mit den aufgerufenen Seiten zu speichern ( Bericht auf Golem). Das Urteil datiert vom März 2007, den Bundesministerien ist das jedoch herzlich egal. Wieso sollte man sich auch an der Rechtssprechung orientieren? Besonders pikant: Das Bundeskriminalamt hat mit diesen Daten die Namen häufiger Besucher einer Webseite über die "militante gruppe" ermittelt (Die Zeit: Bund speichert Besucher seiner Webseite). So schnell gerät ein harmloser Schüler, der Informationen für ein Referat o.ä. sucht ins Visier der Fahnder. Bleibt zu hoffen, dass von Seiten der Justiz ernsthafter Zwang (der Bericht auf Golem spricht von Haft bzw. einem Ordnungsgeld i.H.v. 250.000 € für die Ministerin) auf die Regierung und ihre Einrichtungen ausgeübt wird, bis auch sie sich an geltendes Recht hält.
Donnerstag, 24. Januar 2008
Der 14-jährige Moritz wird beobachtet. In der Schule, beim Einkaufen und Telefonieren, sogar an der Bushaltestelle. Doch wer ist der geheimnisvolle Beobachter? Dieses befremdliche Szenario hat die Jugendgruppe des AltmuehlNet ausgewählt um Ihren Protest gegen die zunehmenden Überwachungswünsche auszudrücken. Im Rahmen der Jugendsendung "Südwild" des Bayerischen Fernsehens wurde der von unserer achtköpfigen Filmgruppe gedrehte Kurzfilm Anfang Januar erstmals ausgestrahlt. Nun ist das Video auch online zu finden: http://www.altmuehl.net/film/ueberwacht.html
Dienstag, 20. November 2007
Wer sich, wie viele andere Bürger auch, Sorgen um die ständig fortschreitende Aushöhlung seiner Grundrechte macht und dem bunten Treiben der Politiker in Berlin nicht mehr länger tatenlos zusehen will, der kann immer noch aktiv werden. Momentan wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag am 9. November verabschiedete Gesetz vorbereitet. Weitere Informationen zu der Verfassungsbeschwerde sind unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de abrufbar, es kostet nichts ausser ein wenig Zeit dort mitzumachen, man kann sich online in die Liste der Beschwerdeführer eintragen. Die Sammlung von Unterschriften läuft noch bis zum 24. Dezember; das verabschiedete Gesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Samstag, 3. November 2007
Die heutige Ausgabe des Donaukurier erschien mit geschwärzter Titelseite. Die Zeitung möchte damit auf den starken Eingriff der Bundesregierung in die Grundrechte der Bundesbürger hinweisen, der durch die geplante Vorratsdatenspeicherung entsteht. Bereits heute werden durch verstärkte Überwachungsmaßnahmen, z.B. auf öffentlichen Plätzen und im Telekommunikationsbereich, ohne echte Notwendigkeit gigantische Datenmengen erhoben und ausgewertet. Der Donaukurier macht vor allem vor dem Hintergrund der Pressefreiheit auf diese Neuregelungen aufmerksam. Der Schutz des Informanten ist so nicht mehr gewährleistet und Begehrlichkeiten seitens des Staates sind wohl allseits bekannt. Es fehlt jedoch leider noch immer an Aktivitäten, die den verantwortlichen Politikern wirklich Probleme bereiten. Die vielen vorhandenen Initiativen werden mit Erfolg ignoriert...
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