Zwei große Fragen stehen nach dem Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung noch im Raum: Wie kann der Staat es tatsächlich schaffen, den Computer eines Verdächtigen zu infiltrieren und wie kann sichergestellt werden, dass die Daten, die durch diese „Online-Durchsuchung“ gewonnen werden, nicht von entsprechend interessierter Seite manipuliert werden?
Dass gerade Schwerstkriminelle wie Terroristen über sehr einfache und effiziente Methoden verfügen, sich vor Überwachung zu schützen, ist ein offenes Geheimnis. Internet-Cafés, kostenlose E-Mail-Konten ohne Verifizierung des angegebenen Namens, Anonymisierungsdienste und leistungsfähige Verschlüsselungssoftware gehören längst zu ihrem Repertoire. Ein „Bundestrojaner“ als einheitliches Programm zum Ausspähen von Daten wäre vermutlich innerhalb weniger Stunden entdeckt und mit Hilfe von Anti-Virensoftware oder anderen Sicherheitsprogrammen schnell entfernt. ls
einzige ernst zu nehmende Möglichkeit bleibt ein stark individualisiertes Vorgehen, das sich den technischen Kenntnissen und Vorgaben des zu Überwachenden anpasst. Nur setzt auch dieses voraus, dass der Ausgespähte sich an lediglich wenigen Computern bewegt und dort seine Daten verarbeitet. Gegen vagabundierende Nutzer mit dem eigenen Mini-System auf USB-Stick oder tragbarer Festplatte wird das Vorgehen abermals schwieriger.
Ein anderes, immerwährendes Thema ist die Sicherheit der Daten vor Manipulation. Wie kann der Staat garantieren, dass die bei der Überwachung gewonnenen Daten echt sind und nicht untergeschoben wurde bzw. durch die Überwachungsmaßnahmen erst entstanden ist? Gerade mit Hilfe von Computersystemen ist derartiges sehr einfach möglich. Auch hier wird ein durchaus aufwändiges Verfahren nötig sein um, gerade in Prozessen um Terrorismus und ähnliches, wahrhaft belastbares Beweismaterial zu erlangen.
Dies sind die gewichtigsten Hausaufgaben, die Schäuble und seine Freunde zu erledigen haben, sofern sie die Vorgaben der Karlsruher Richter auch tatsächlich umsetzen. Die Gesetze zur Online-Durchsuchung werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Doch bereits kündigen sich in Bayern die ersten Probleme an: Anstelle der richterlichen Anordnung, die das Verfassungsgericht vorsieht, soll das Innenministerium treten, das in Absprache mit einem Landtagsauschuss über die Maßnahme beschließt.
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