Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht den Begehrlichkeiten von Politikern klare Grenzen gesetzt. Das in Nordrhein-Westfalen verabschiedete Gesetz zur Online-Durchsuchung wurde als mit dem Grundgesetz unvereinbar zurückgewiesen. Und auch prinzipiell stellt das Verfassungsgericht strenge Auflagen für Durchsuchungsmaßnahmen auf: Nur bei einer konkreten Gefahr für "überragend wichtige Rechtsgüter" (z.B. Menschenleben oder den Bestand des Staates) dürfen diese Maßnahmen eingesetzt werden. (vgl.
Golem und
Spiegel).
Doch ist das bereits ein "Computer-Grundrecht", wie die Süddeutsche Zeitung titelt? Das Verfassungsgericht teilt jedenfalls die Bedenken vieler Gegner (vgl. jurabilis-Blog), die sowohl die Verhältnismäßigkeit bezweifeln als auch die Gefahr von großen Schäden durch die Infiltrierung von Computersystemen sehen.
Das "Computer-Grundrecht" bringt das Urteil vielleicht noch nicht. Aber wir brauchen ein solches - vielleicht auf dieser Basis - dringend und müssen der Allgegenwärtigkeit von vernetzten Computersystemen im Alltag so gerecht werden.