Am 3. Juli hat der bayerische Landtag die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes erwartungsgemäß beschlossen, die zum 1. August in Kraft treten wird. Damit ist es dem Verfassungsschutz nun erlaubt, den sog. "Bayern-Trojaner" einzusetzen und Mobilfunkbänder mittels IMSI-Catchern abzuhören. Ebenso wurde die präventive Rasterfahndung und die Kennzeichenerkennung bei Autos erlaubt. Der bayerische Datenschutzbeauftragte warnte bereits am 6. Mai davor, dass diese Entwürfe datenschutzrechtlicher Prüfung nicht standhalten.
Gerade die Kennzeichenerkennung alleine wurde schon nach Angaben von Innenminister Herrmann geändert, nachdem erst vor kurzem eines der Bundesländer, die das bereits "präventiv" praktizierten, damit vor dem Bundesverfassungsgericht am 11. März 2008 gescheitert sind.
Im Falle der Onlinedurchsuchung wurde neben dem Verfassungsschutz auch die Polizei zur Durchführung ermächtigt. Im Gegensatz zur geplanten Variante und dem Modus Operandi des Bundes ist aber die bayerische Polizei zudem dazu ermächtigt worden, zwecks Installation dieser Software in die Wohnung des Verdächtigen einzubrechen, um so die Software auf dem Rechner zu installieren.
Weiterhin ist es aber diesem Trojaner im Gegensatz zur Bundesvariante nicht nur erlaubt, Daten in Empfang zu nehmen, er darf auch vielmehr noch Daten auf dem Recher des Betroffenen Abändern oder gar Löschen. Damit wird diese Software als Mittel polizeilicher Untersuchungen im Sinne der Erbringung gerichtsfester Beweise vollkommen wertlos, denn der Betroffene kann ja nun behaupten, die ihn kompromittierenden Daten seien erst durch den Trojaner auf den Rechner gekommen. Ausserdem wird im Gesetzentwurf so getan, als wüssten die potentiellen Opfer nicht, wie man Backups vornimmt.
Aber es geht noch weiter: die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes erlaubt nicht nur den Zugriff auf die Daten direkt vor Ort, sondern §34d PolAufG Bay (Link zum Entwurf) erlaubt sogar den Zugriff auf die Daten beim Zulieferer der Daten, sprich beim Provider. Technisch könnte das z.B. durch einen staatlichen Man-in-the-middle-Angriff gelöst werden oder durch entsprechende Nutzung von "Lawful Interception"-Schnittstellen.
Ein Wunder, dass dagegen die Providerlobby nicht Sturm gelaufen ist. Aber nun ist es erst einmal beschlossen worden, ab 1. August geltendes Recht und die nächste Klage vor einem Verfassungsgericht damit vorprogrammiert.
Ausserdem wird mittels dieses Gesetzes, das der Polizei Geheimdienstarbeit ermöglicht, das Vertrauen in diese wichtige Institution des Staates schwer beschädigt.